Kompetenz
Als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht bin ich Spezialist mit besonderem Fachwissen im Bereich des Strafrechts und Verkehrsrechts.
Als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht bin ich Spezialist mit besonderem Fachwissen im Bereich des Strafrechts und Verkehrsrechts.
Mit mehr als 6000 durchgeführten Verfahren bundesweit in über 20 Jahren als Anwalt verfüge ich über ein besonderes juristisches Know-How.
Ich kämpfe für Sie! Denn Jeder hat das Recht auf eine individuelle und bestmögliche Verteidigung.
Durch mein Fachwissen kann ich für Sie die entscheidenden Stellschrauben beeinflussen und erreiche für Sie das optimale Verfahrensergebnis.
→ …nach einem Verkehrsunfall nicht bis zum Eintreffen der Polizei am Unfallort geblieben?
→ …nach einem Unfall dafür von einem Augenzeugen bei der Polizei gemeldet worden?
→ …bereits für das Vergehen von der Polizei angeschrieben oder aufgesucht worden?
→ …angeklagt worden?
Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen! Schweigen Sie und kontaktieren Sie mich umgehend!
→ …eine hohe Geldstrafe.
→ …eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
→ …der Entzug des Führerscheins für einen Zeitraum von 6 Monaten bis 5 Jahren.
→ …bei einer Fahrerflucht mit Personenschaden zusätzlich eine mögliche Strafe wegen fahrlässiger Körperverletzung.
→ …der Verlust des Versicherungsschutzes.
→ …eine hohe Schadensersatzforderung.
→ …indem ich Einsicht in die Verfahrensakte nehme.
→ …durch das Identifizieren möglicher Verfahrensfehler.
→ …indem ich unzulässige Beweise von der Verwertung ausschließen lasse.
Keinen Anstoß mitbekommen beim Ein- oder Ausparken? Keinen Schaden gesehen und weitergefahren? Einen Zettel mit den Daten an der Windschutzscheibe hinterlassen? Zur nächsten Wache gefahren, um den Unfall zu melden? Nachts den Unfallort verlassen, um am nächsten Tag den Unfall zu melden? Aus Angst vor Folgen einfach weitergefahren? 30 Minuten auf die Rückkehr des anderen Autofahrers gewartet und dann gefahren? All dies sind Handlungen, die den Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB) – umgangssprachlich besser bekannt als Unfallflucht oder Fahrerflucht – erfüllen. Plötzlich steht die Polizei vor der Tür und fragt, wer mit dem Fahrzeug gefahren ist und will Lackproben nehmen. Auf einmal finden Sie ein polizeiliches Vorladungsschreiben in Ihrer Post. Der Schock ist groß. Doch bewahren Sie Ruhe, jedes Wort kann und wird gegen Sie verwendet werden. Sagen Sie nichts und holen Sie sich professionelle Hilfe an Ihre Seite!
Fahrerflucht wird auch heutzutage noch weit verbreitet als Kavaliersdelikt angesehen. Doch dies entspricht nicht der Realität. Die Polizei ermittelt mit großem Aufwand bei Fällen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort und erscheint hierbei auch beim Halter/Fahrer zuhause oder auf der Arbeit. Die Schäden sind oft überraschend groß, nicht zuletzt weil sich die Reparaturwerkstatt einen lukrativen Auftrag erhofft. Neben einer hohen Geldstrafe bis hin zu einer Haftstrafe wartet jedoch noch mehr Ärger auf den Beschuldigten: Neben der Strafe entzieht das Gericht meistens die Fahrerlaubnis des Unfallflüchtigen komplett für einen Zeitraum zwischen 6 Monaten und 5 Jahren oder verhängt ein mehrmonatiges Fahrverbot. Oftmals ist hierbei die berufliche und private Existenz gefährdet.
Zusätzlich besteht in den meisten Fällen ein Regressanspruch der KfZ-Haftpflichtversicherung. Diese fordert vom Fahrzeughalter das komplette Geld zurück, welches die Versicherung für das beschädigte Fahrzeug bezahlt hat. Oftmals sind dies mehrere tausend Euro, die zurückgezahlt werden müssen. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist kein Kavaliersdelikt und hat weitreichende Folgen. Holen Sie sich unbedingt Rat!
Haben Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten oder stand die Polizei vor Ihrer Tür? Dann handeln Sie auf keinen Fall voreilig und holen Sie sich Hilfe. Ich als erfahrener Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht verbinde das Wissen aus beiden Rechtsgebieten und kann Ihnen so eine bestmögliche Betreuung in strafrechtlicher und verkehrsrechtlicher Sicht gewährleisten. Unbedachte Äußerungen oder der Versuch einer Rechtfertigung führt ohne Wissen aus der Ermittlungsakte zu gefährlichen, belastenden Situationen, obwohl Sie sich eigentlich entlasten wollen. Besonders Zeugenaussagen und die Identifizierung des Fahrers sind entscheidende Hinweise in diesem Verfahren. Als spezialisierter Fachanwalt kann ich Ihr Verfahren in die richtigen Wege leiten.
Schaffen Sie Chancengleichheit und lassen Sie sich von mir als Ihren Fachmann unterstützen. Ich kämpfe für Sie und Ihren Führerschein! Rufen Sie mich an, ich berate Sie sofort und noch am gleichen Tag – garantiert!