Kompetenz
Als Fachanwalt für Strafrecht bin ich Spezialist mit besonderem Fachwissen im Bereich des Strafrechts.
Als Fachanwalt für Strafrecht bin ich Spezialist mit besonderem Fachwissen im Bereich des Strafrechts.
Mit mehr als 6000 durchgeführten Verfahren bundesweit in über 20 Jahren als Anwalt verfüge ich über ein besonderes juristisches Know-How.
Ich kämpfe für Sie! Denn Jeder hat das Recht auf eine individuelle und bestmögliche Verteidigung.
Durch mein Fachwissen kann ich für Sie die entscheidenden Stellschrauben beeinflussen und erreiche für Sie das optimale Verfahrensergebnis.
→ …beschuldigt worden eine Körperverletzung begangen zu haben?
→ …von der Polizei vorgeladen worden?
→ …angeklagt worden?
→ …eine hohe Geldstrafe.
→ …unter Umständen eine langjährige Haftstrafe.
→ …ein Eintrag in das polizeiliche Führungszeugnis.
→ …die Zahlung eines Schmerzensgeldes.
→ …indem ich Einsicht in die Verfahrensakte nehme.
→ …durch meine Kompetenz im Bereich der Zeugenvernehmung.
→ …mit meiner 20-jährigen Erfahrung als Strafverteidiger.
Man sollte meinen, dass Körperverletzungsdelikte einfach aufzuklärende und leicht nachweisbare Delikte sind. Auf dem ersten Blick scheint klar: Wer die Schmerzen hat, ist das Opfer – wer die Schmerzen verursacht hat, gehört bestraft. In Wirklichkeit ist es aber selten so einfach. Oftmals gibt es eine längere Vorgeschichte, einige Verletzungsfolgen passen nicht zum angeblichen Tatverlauf und die Tatbeteiligten haben unterschiedliche Auffassungen. Viele Verfahren werfen komplizierte rechtliche Fragen, etwa zum Thema Notwehr und Grenzen der Notwehr, auf. Auch die Abgrenzung der einzelnen Delikte (zum Beispiel gefährliche Körperverletzung zur schweren Körperverletzung oder fahrlässige Körperverletzung zur vorsätzlichen Körperverletzung) hängt von vielen Faktoren ab und erfordert oftmals Wissen der aktuellsten Rechtsprechung der obersten Gerichte. Die Grenzen zwischen den einzelnen Varianten sind schmal und fließend – für die Bestrafung jedoch machen diese vielen Feinheiten den Unterschied.
Körperverletzungsdelikte werden aufgrund ihrer Gefährlichkeit und ihrer teils schlimmen Verletzungsfolgen hart bestraft. Es droht immer eine Geldstrafe bis hin zu einer langjährigen Haftstrafe. Liegen die besonderen Umstände einer gefährlichen Körperverletzung vor, etwa eine Begehung mit mehreren Leuten oder die Nutzung eines gefährlichen Werkzeugs (dies kann von einem Schuh bis hin zu einer Eigenstange reichen), so ist sogar nur eine Gefängnisstrafe von sechs Monaten aufwärts bis zu zehn Jahren vorgesehen und eine Geldstrafe nicht mehr möglich. Wenn das Opfer eine schwere Folge erleidet, zum Beispiel sein Augenlicht verliert oder seine Hand dauerhaft nicht mehr bewegen kann, droht eine Mindeststrafe von einem Jahr bis hin zu zehn Jahren Haft.
Doch bei einer Geld- oder Haftstrafe bleibt es oftmals nicht. In den meisten Fällen wird die Verurteilung in das polizeiliche Führungszeugnis aufgenommen und bleibt dort für viele Jahre stehen. Dies kann berufliche Folgen haben, wenn das Führungszeugnis beim Arbeitgeber regelmäßig oder im Rahmen eines Jobwechsels vorgelegt werden muss. Vorstrafen sind hier nie gern gesehen. Ist die Körperverletzung im Straßenverkehr geschehen, kann sogar ein Fahrverbot auferlegt werden oder die Fahrerlaubnis komplett für einen langen Zeitraum entzogen werden. Auch dies hat meist berufliche und private Auswirkungen.
Doch auch finanziell sind die Folgen erheblich. Viele Opfer verklagen auf Grundlage des Urteils aus dem Strafverfahren den Täter auf Schmerzensgeld. Je nachdem, welche Verletzungen das Gericht im Strafverfahren anerkannt und als Tatfolge gewertet hat, kann hier ein drei- bis vierstelliger Betrag an Schmerzensgeld dem Opfer zugesprochen werden. Hinzu kommen Erstattungen für Medikamente, Verdienstausfall und in einigen Fällen auch Kosten für Haushaltshilfen. Doch auch die Krankenkasse des Opfers wird sich regelmäßig auf Grundlage des Urteils an den Täter wenden und hohe Erstattungsforderungen (Regress) stellen.
Wird Ihnen eine Körperverletzung vorgeworfen? Dann handeln Sie auf keinen Fall voreilig. Holen Sie sich einen Fachmann an Ihre Seite, der die entscheidenden Feinheiten und Stellschrauben bei Körperverletzungsdelikten kennt. Durch eine individuelle Verteidigung kann maßgeblich auf das Strafverfahren und auch die weiteren Folgen Einfluss genommen werden.
Unbedachte Äußerungen oder ein Versuch einer Rechtfertigung führt ohne Wissen aus der Ermittlungsakte zu gefährlichen, belastenden Situationen, obwohl Sie sich eigentlich entlasten wollen. Die Ermittlungsakte können allerdings nur Anwälte einsehen. In dieser Akte befinden sich sämtliche Zeugenaussagen, Beweismittel und oftmals auch Videoaufnahmen. Als Spezialist im Strafrecht verfüge ich über überdurchschnittliches Wissen im Bereich der Zeugenvernehmung und erkenne vor allem auch widersprüchliches oder ungenaues Aussageverhalten und teilweise auch klare Belastungstendenzen. So kann ich Ihren Fall bestmöglich bewerten und eine zielgerichtete Verteidigungsstrategie ausarbeiten. Oftmals kann durch die anwaltliche Hilfe eine Einstellung des Verfahrens bewirkt werden.
Als Fachanwalt für Strafrecht mit mehr als 20 Jahren Erfahrung kann ich durch eine für Ihren Fall individuelle Verteidigung maßgeblich auf das Verfahren Einfluss nehmen und Sie vor weiteren Folgen schützen. Oftmals liegt der Teufel im Detail. Als Ihr Interessenvertreter kämpfe ich für Sie und Ihre Rechte. Egal, ob strafmilderndes Verhalten, die Möglichkeit eines Täter-Opfer-Ausgleichs oder eine intensive Zeugenbefragung – aufgrund meiner Erfahrung finde ich die idealen Möglichkeiten für Ihren Fall.
Kämpfen Sie diesen Kampf nicht allein. Holen Sie mich als Ihren Fachmann an Ihre Seite!