Kompetenz
Als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht bin ich Spezialist mit besonderem Fachwissen im Bereich des Strafrechts und Verkehrsrechts.
Als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht bin ich Spezialist mit besonderem Fachwissen im Bereich des Strafrechts und Verkehrsrechts.
Mit mehr als 6000 durchgeführten Verfahren bundesweit in über 20 Jahren als Anwalt verfüge ich über ein besonderes juristisches Know-How.
Ich kämpfe für Sie! Denn Jeder hat das Recht auf eine individuelle und bestmögliche Verteidigung.
Durch mein Fachwissen kann ich für Sie die entscheidenden Stellschrauben beeinflussen und erreiche für Sie das optimale Verfahrensergebnis.
→ ….von der Polizei vorgeladen worden oder haben eine Anklage erhalten?
→ … in eine Verkehrskontrolle geraten oder wurden von der Polizei angehalten?
→ …für ein Verkehrsdelikt verantwortlich gemacht worden?
Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen! Schweigen Sie und kontaktieren Sie mich umgehend!
→ …eine hohe Geldstrafe.
→ …eine mehrjährige Haftstrafe.
→ …der Entzug des Führerscheins für einen Zeitraum von 6 Monaten bis 5 Jahren.
→ …im Anschluss eine kostspielige Wiedererteilung inklusive MPU („Idiotentest“).
→ …durch mein Fachwissen als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht.
→ …durch das Identifizieren möglicher Verfahrensfehler.
→ …durch meine Erfahrung aus über 20 Jahren anwaltlicher Tätigkeit.
Bei kaum einer Deliktsgruppe des Strafrechts ist die Polizei mit einem derartigen Interesse am Ermitteln wie im Bereich der Straßenverkehrsdelikte. Groß angelegte Verkehrskontrollen und die Einführung von Sondereinheiten wie der „Kontrollgruppe Autoposer“ zeigen, dass die Polizei aufrüstet und hart gegen Verkehrssünder vorgeht. Die vielfältigen Möglichkeiten, sich hierbei strafbar zu machen, haben vor allem eines gemeinsam: harte Strafen mit direkter Gefahr für den Führerschein. Ich stehe bei allen Vorwürfen aus dem Bereich des Verkehrsstrafrechts vertrauensvoll an Ihrer Seite, insbesondere auch bei:
– Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)
– Gefährdung des Straßenverkehrs (§315c StGB)
– Teilnahme an Autorennen / verbotenen Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB)
– Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
Die Justiz sieht Verkehrsstraftaten als Delikte mit einer hohen Gefährlichkeit für die Allgemeinheit an, weshalb die Delikte mit viel Druck verfolgt werden und die Verfahren in vielen Fällen mit drastischen Strafen enden. Es drohen immer hohe Geldstrafen bis hin zu teilweise mehrjährigen Haftstrafen. Doch hierbei bleibt es oft nicht: Regelmäßig wird ein mehrmonatiges Fahrverbot ausgesprochen, in den meisten Fällen sogar die Fahrerlaubnis vollständig entzogen und erst nach einer Sperrfrist von 6 Monaten bis hin zu 5 Jahren wiedererteilt. Zur kostspieligen Wiedererteilung kommen häufig noch Kosten für eine angeordnete MPU (umgangssprachlich Idiotentest) hinzu. Die Folgen für das Berufs- und Privatleben sind enorm. In einigen Fällen führt der Verlust der Fahrerlaubnis auch zum Verlust des Arbeitsplatzes.
Ist durch die Tat ein Mensch verletzt oder eine Sache beschädigt worden, stehen regelmäßig auch Schmerzensgeldansprüche und Schadensersatzforderungen im Raum. Ist hier die KfZ-Haftpflichtversicherung eingesprungen, wird sie sich an den Verursacher wenden und die Kosten zurückfordern. Dieses Regressverfahren kann belastend und vor allem sehr teuer werden. Doch auch das Tatwerkzeug (Auto) kann unmittelbar betroffen sein: Durch diverse Gesetzesänderungen gibt es die Möglichkeit, Fahrzeuge nach Verkehrsstraftaten zu beschlagnahmen und den Eigentümer durch die sogenannte Einziehung zu enteignen. Ihr Fahrzeug wird dann in den meisten Fällen versteigert und der Erlös geht an die Staatskasse. Besonders im Bereich der Autorennen und der missbräuchlichen Nutzung eines Fahrzeuges als Waffe ist dies nahezu gängige Praxis geworden. Doch in vielen Fällen können die Folgen durch professionelle Hilfe eines Spezialisten verhindert oder zumindest verringert und Nachteile frühzeitig verhindert werden.
Haben Sie eine Vorladung von der Polizei oder eine Anklage erhalten? Sind Sie in eine Verkehrskontrolle geraten oder wurden von der Polizei angehalten? Müssen Sie sich bei einem Termin vor Gericht verantworten? Bestreiten Sie diesen Weg nicht allein. Bei Straßenverkehrsdelikten stehen die Chancen gut, durch eine gute Verteidigung die Folgen stark einzuschränken. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht bringe ich eine doppelte Qualifizierung und das überdurchschnittliche Fachwissen aus gleich zwei Rechtsgebieten mit und kann Ihnen daher bei Straßenverkehrsstraftaten mit Rat und Tat zur Seite stehen. Durch meine stetige Weiterbildung kenne ich die neusten Besonderheiten und kann Sie daher – in Kombination mit meinen mehr als 20 Jahren Berufserfahrung – zielgerichtet und individuell betreuen. Ich überprüfe für Sie die Akte und erarbeite in enger Abstimmung mit Ihnen die beste Verteidigung für Sie und Ihren Führerschein. Kein Fehler bleibt unentdeckt, keine Ungenauigkeit in der Akte unbeachtet. Gemeinsam stellen wir uns dem Vorwurf entgegen, ich kämpfe an Ihrer Seite!