„Wer nicht kĂ€mpft, hat schon verloren. 

Ich kĂ€mpfe fĂŒr Sie.“

Dietmar Cyrus
Ihr Fachanwalt fĂŒr Strafrecht und Verkehrsrecht

STRAFRECHT

Egal, ob Vorladung, Strafbefehl, Anklage oder Ladung zur Hauptverhandlung. Ich stehe Ihnen in allen Fragen des Strafrechts zur Seite.

VERKEHRSSTRAFRECHT

Von der Polizei angehalten oder in eine Verkehrskontrolle geraten? Bei Fahrerflucht, Trunkenheitsfahrt oder anderen VorwĂŒrfen kĂ€mpfe ich fĂŒr Sie und Ihren FĂŒhrerschein.

VERKEHRSRECHT

Zu schnell gewesen, eine rote Ampel ĂŒbersehen, den Abstand nicht eingehalten oder mit Handy am Steuer erwischt? Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Ich stehe an Ihrer Seite und vertrete Sie.

Ich kĂ€mpfe fĂŒr Ihr Recht.

Herzlich Willkommen bei Fachanwalt Dietmar Cyrus – Ihrem Spezialisten fĂŒr Strafrecht und Verkehrsrecht direkt in der Hamburger Innenstadt am Mönckebergbrunnen.

Haben Sie eine Vorladung, eine Anklage oder einen Bußgeldbescheid erhalten? Dann sollten Sie schnell handeln und sich einen Fachmann an Ihre Seite holen. Ohne juristisches Know-How kann man sich schnell im Paragrafendschungel verlaufen und dies oftmals mit katastrophalen Folgen. Ich ĂŒbernehme fĂŒr Sie das Ruder und leite alles in geordnete Bahnen.

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So kann ich Ihnen zum Beispiel eine unangenehme Vernehmung bei der Polizei ersparen. Durch meine berufliche Erfahrung weiß ich, wo die TĂŒcken liegen und worauf ich achten muss. So kann ich verhindern, dass auch nach Verfahrensabschluss noch weitere unangenehme Folgen und eventuelle Folgekosten auf Sie zukommen. Darum gilt auch: Je frĂŒher, desto besser! Holen Sie mich als Spezialist möglichst frĂŒh an Ihre Seite. Ich garantiere Ihnen noch am gleichen Tag eine persönliche Kontaktaufnahme und schnelle Hilfe in jeder Situation. Egal, wie unangenehm Ihnen Ihr Vorwurf ist: Sie können sich vertrauensvoll an mich wenden. Ich unterliege der absoluten anwaltlichen Verschwiegenheit.

Als erfahrener Strafverteidiger steht mir zudem das wichtigste und zugleich notwendigste Werkzeug zur VerfĂŒgung: Die Akteneinsicht. Hierbei erhalte ich die komplette Verfahrensakte und habe die Möglichkeit, Zeugenaussagen oder andere Beweise fĂŒr Sie einzusehen. Akteneinsicht erhalten aber nur AnwĂ€lte, das Gericht und die Staatsanwaltschaft. Anhand dieses Wissens kann die beste Verteidigung ausgearbeitet werden. Ohne Akteneinsicht gleicht das Verfahren einem Blindflug, da zwar der Vorwurf, nicht jedoch belastende oder auch entlastende Beweise bekannt sind. Durch das Einbringen von gezielten BeweisantrĂ€gen können so zum Beispiel Zeugenaussagen ĂŒberprĂŒft und möglicherweise widerlegt werden. Vermeiden Sie Nachteile und schaffen Sie Chancengleichheit, indem Sie sich Ihren Fachmann ins Boot holen. Mit meiner jahrelangen Erfahrung kann ich durch das Stellen an diversen Verfahrensschrauben das Verfahren fĂŒr Sie positiv beeinflussen.

Als Fachanwalt fĂŒr Strafrecht und Fachanwalt fĂŒr Verkehrsrecht setze mich schnell und vertrauensvoll fĂŒr Ihr Anliegen ein. Mit mehr als 20 Jahren Berufserfahrung und mehr als 6000 erfolgreich erledigten Verfahren gebe ich Ihnen eine realistische EinschĂ€tzung Ihres Anliegens und kann Sie auf Ihr Anliegen zugeschnitten vertreten. Denn die beste Verteidigung ist immer individuell! Das Ziel ist immer das bestmögliche Ergebnis, wie etwa eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch, fĂŒr Sie zu erreichen. Egal ob Hamburg, LĂŒbeck oder MĂŒnchen – ich helfe Ihnen bundesweit.

Faire & transparente Kosten.

Viele Menschen scheuen den Gang zum Anwalt. Grund hierfĂŒr ist der weitverbreitete Irrtum, dass RechtsanwĂ€lte eine große finanzielle Belastung darstellen und die anwaltliche Verteidigung schnell mehrere tausend Euro kosten kann. Das muss jedoch nicht sein.

In einem ersten GesprĂ€ch erhalten Sie von mir eine erste rechtliche EinschĂ€tzung Ihres Anliegens. FĂŒr dieses erste GesprĂ€ch – unabhĂ€ngig ob in einem persönlichen GesprĂ€ch oder telefonisch – entstehen Ihnen keine Kosten. Neben der rechtlichen Bewertung gebe Ihnen eine verbindliche Übersicht ĂŒber die entstehenden Kosten. Transparenz ist dabei das oberste Gebot.

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Gesetzliche GebĂŒhren

GrundsĂ€tzlich bemessen sich die Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften des RechtsanwaltsvergĂŒtungsgesetzes (RVG). Im RVG ist detailliert vorgeschrieben, fĂŒr welche TĂ€tigkeiten der Anwalt in welchem Umfang seine GebĂŒhren erhĂ€lt. Bei einem ersten BeratungsgesprĂ€ch werde ich Ihnen ausfĂŒhrlich erklĂ€ren, welche gesetzlichen GebĂŒhren anfallen wĂŒrden und mit welchem Kostenrisiko Sie rechnen mĂŒssen. Entscheidender Faktor fĂŒr die GebĂŒhrenbestimmung ist hierbei unter anderem Umfang und Schwierigkeit der Angelegenheit.

Kostenkontrolle durch Honorarvereinbarung

Um Ihnen eine volle Kostenkontrolle zu ermöglichen, besteht die Möglichkeit ein Pauschalhonorar mit mir zu vereinbaren. Hierbei wird in der ersten Besprechung ein Festbetrag vereinbart. Sie wissen somit von Anfang an, wie hoch der finanzielle Aufwand sein wird. Durch die Vereinbarung von PauschalbetrĂ€gen fĂŒr die jeweiligen Verfahrensabschnitte zahlen Sie nur fĂŒr die Etappen, in denen ich Sie auch tatsĂ€chlich vertrete. SelbstverstĂ€ndlich nehme ich bei der Vereinbarung eines Pauschalhonorars RĂŒcksicht auf Ihre persönlichen VerhĂ€ltnisse.

Kostenkontrolle durch Zeithonorar

Eine weitere Möglichkeit besteht in der Vereinbarung eines Zeithonorars. Dabei wird die geleistete Arbeit minutengenau abgerechnet. Hier erhalten Sie von mir regelmĂ€ĂŸig Übersichten mit meinen geleisteten TĂ€tigkeiten. SelbstverstĂ€ndlich nehme ich auch hier RĂŒcksicht auf Ihre persönlichen VerhĂ€ltnisse.

Rechtsschutzversicherung

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, klĂ€re ich gerne fĂŒr Sie, ob und in welcher Höhe diese fĂŒr die Kosten aufkommt. SĂ€mtlichen Schriftverkehr mit der Versicherung ĂŒbernehme ich fĂŒr Sie.

Pflichtverteidigung

Bei gewissen Konstellationen ist es möglich, dass Sie mich als Pflichtverteidiger an Ihre Seite gestellt bekommen. In diesen FĂ€llen ĂŒbernimmt zunĂ€chst die Staatskasse die fĂŒr die anwaltliche Verteidigung anfallenden Kosten. Gerne prĂŒfe ich, ob diese Voraussetzungen vorliegen. Sollten Sie bereits ein Schreiben vom Gericht erhalten haben und einen Pflichtverteidiger benennen dĂŒrfen, so stehe ich Ihnen gerne als Verteidiger zur VerfĂŒgung.

ERFahrung

Mit mehr als 6000 durchgefĂŒhrten Verfahren bundesweit in ĂŒber 20 Jahren als Anwalt verfĂŒge ich ĂŒber ein besonderes juristisches Know-How.

kompetenz

Als Fachanwalt fĂŒr Strafrecht und Fachanwalt fĂŒr Verkehrsrecht bin ich Spezialist mit besonderem Fachwissen im Bereich des Strafrechts und Verkehrsrechts.

leidenschaft

Ich kĂ€mpfe fĂŒr Sie! Denn Jeder hat das Recht auf eine individuelle und bestmögliche Verteidigung.

erfolg

Durch mein Fachwissen kann ich fĂŒr Sie die entscheidenden Stellschrauben beeinflussen und erreiche fĂŒr Sie das optimale Verfahrensergebnis.

Vertrauen & Verschwiegenheit

Ein strafrechtlicher Vorwurf ist oft sehr belastend. Nicht selten ist es den Betroffenen unangenehm, hierĂŒber zu sprechen. Besonders schwer fĂ€llt es dann natĂŒrlich, sich gegenĂŒber einer fremden Person zu Ă€ußern.

Der Anwalt

Um eine optimale Verteidigung zu gewĂ€hrleisten, muss zwischen dem Anwalt und seinem Mandanten ein VertrauensverhĂ€ltnis bestehen. Der Mandant muss dem Anwalt gegenĂŒber offen sein, nur so können unliebsame Überraschungen verhindert werden. Der Rechtsanwalt ist Ihnen gegenĂŒber loyal und unterliegt der absoluten Verschwiegenheit. Er wird nie Informationen an Dritte herausgeben, es sei denn, dass Sie dies ausdrĂŒcklich wĂŒnschen. Auch an Familienmitglieder werden nur Informationen gegeben, wenn Sie dies ausdrĂŒcklich genehmigen. Ferner bleibt Ihr Anwalt auch Ihr Anwalt. WĂŒnscht jemand, der in der gleichen Sache beteiligt ist, die Vertretung durch Ihren Anwalt, so wird dieser den Auftrag selbstverstĂ€ndlich nicht annehmen.

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Das Team

Ihr Anwalt kann die anfallende Arbeit normalerweise nicht allein bewĂ€ltigen. Aus diesem Grund beschĂ€ftigt er fachkundige KrĂ€fte, die eine umfangreiche Ausbildung abgeschlossen haben und fortlaufend weitergebildet werden. SĂ€mtliche Angestellte unterliegen ebenso wie Ihr Anwalt der gesetzlichen Schweigepflicht und sind sorgfĂ€ltig ausgewĂ€hlt. Das Personal steht unter dauerhafter Beaufsichtigung und wird stĂ€ndig kontrolliert. Auf besonders sensible Daten erhĂ€lt nur jahrelang beschĂ€ftigtes Personal Zugriff, sofern dies zur Aktenbearbeitung notwendig ist. WĂŒnschen Sie die Geheimhaltung Ihrer Informationen, so erhĂ€lt nur der Anwalt Zugriff hierauf.

Ihr Fall in guten HĂ€nden

Seien Sie sich sicher, dass Ihre Informationen in guten und verschwiegenen HĂ€nden sind. Ein vertrauensvolles VerhĂ€ltnis zu Ihrem Anwalt ist der SchlĂŒssel fĂŒr eine erfolgreiche Verteidigung.

anwalt oder fachanwalt?

Die Qual der Wahl: Gehe ich zu einem „normalen“ Rechtsanwalt oder beauftrage ich einen Fachanwalt fĂŒr mein rechtliches Problem? Viele missverstehen hierbei die Bezeichnung des Fachanwalts und denken, dass die Fachspezialisierung bedeutet, der Anwalt wĂŒrde nur in Ă€ußerst schwierigen Verfahren gegen eine hohe Entlohnung arbeiten. Der Fachanwaltstitel ist jedoch vielmehr ein QualitĂ€tssiegel.


Rechtliche Bestimmungen

Als Fachanwalt darf sich nicht jeder Anwalt bezeichnen. Der Titel „Fachanwalt“ wird von der zustĂ€ndigen Rechtsanwaltskammer vergeben. Die Rechtsanwaltskammer verlangt hierbei besondere und umfangreiche Kenntnisse eines Rechtsanwalts in einem bestimmten Rechtsgebiet: ZunĂ€chst muss der Anwalt einen Lehrgang absolvieren, bei dem in 120 Stunden ĂŒberdurchschnittliche rechtliche Kenntnisse vermittelt werden. Der Lehrgang wird mit mehreren mehrstĂŒndigen Klausuren abgeschlossen.

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Außerdem muss der Anwalt nachweisen, dass er eine ĂŒberdurchschnittliche Anzahl an Verfahren in dem Rechtsgebiet bearbeitet und mindestens eine hohe zweistellige Zahl an Hauptverhandlungen vor höheren Gerichten absolviert hat. Erst nach PrĂŒfung der ĂŒber das durchschnittliche Maß weit herausgehenden Voraussetzungen erteilt die Rechtsanwaltskammer den Titel. Ein Fachanwalt punktet also durch sein fachspezifisches Detailwissen und vielseitige Erfahrung.

Laufende Fortbildung

Ferner ist der Fachanwalt verpflichtet, sich laufend weiterzubilden, um somit rechtliche Änderungen immer zu kennen. Diese Fortbildungspflicht, die jedes Jahr mindestens 15 Stunden betrĂ€gt, wird von der Rechtsanwaltskammer ĂŒberprĂŒft. ErfĂŒllt ein Anwalt seine Fortbildungspflicht nicht, kann ihm der Fachanwaltstitel entzogen werden. Somit wird garantiert, dass die besonderen Kenntnisse fortlaufend auf dem neusten Stand sind.

Ihr Fachmann mit GĂŒtesiegel

WĂ€hrend AnwĂ€lte nach Aufhebung des Werbungsverbots weitgehend frei sind, sich selbst als Fachmann oder Spezialist zu bezeichnen, erhĂ€lt den Fachanwaltstitel nur, wer wirklich ein spezialisierter Anwalt auf seinem Rechtsgebiet ist. Holen Sie sich jetzt Ihren geprĂŒften Fachmann an Ihre Seite. Als Spezialist berate ich Sie gerne!


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Erreichbarkeit

Schnelle Hilfe ist der SchlĂŒssel fĂŒr eine erfolgreiche Vertretung! Aus diesem Grund ist die Fachanwaltskanzlei Cyrus rund um die Uhr an jedem Tag im Jahr telefonisch erreichbar. So kann bei dringenden FĂ€llen wie Verhaftungen oder Durchsuchungen sofort reagiert werden. Eine schnelle Terminvergabe und eine flexible Termingestaltung auch in den Morgen- und Abendstunden ermöglicht ein schnelles und effektives Einschreiten.

lage

Durch eine zentrale Lage mitten in der Hamburger Innenstadt zwischen Hauptbahnhof und Rathaus direkt am Mönckebergbrunnen erreichen Sie die Kanzlei der Fachanwaltskanzlei Cyrus sowohl mit dem Auto als auch mit dem Öffentlichen Nahverkehr schnell und einfach. Es befinden sich mehrere ParkhĂ€user in der Umgebung. Anfahrtshinweise erhalten Sie [hier.]

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