Kompetenz
Als Fachanwalt für Strafrecht bin ich Spezialist mit besonderem Fachwissen im Bereich des Strafrechts.
Als Fachanwalt für Strafrecht bin ich Spezialist mit besonderem Fachwissen im Bereich des Strafrechts.
Mit mehr als 6000 durchgeführten Verfahren bundesweit in über 20 Jahren als Anwalt verfüge ich über ein besonderes juristisches Know-How.
Ich kämpfe für Sie! Denn Jeder hat das Recht auf eine individuelle und bestmögliche Verteidigung.
Durch mein Fachwissen kann ich für Sie die entscheidenden Stellschrauben beeinflussen und erreiche für Sie das optimale Verfahrensergebnis.
→ …Empfänger eines Strafbefehls geworden?
→ …von der Polizei besucht worden und Ihre Wohnung wurde durchsucht?
→ …bereits angeklagt worden?
→ …eine Geldstrafe.
→ …unter Umständen eine hohe Haftstrafe von bis zu 10 Jahren.
→ …die Durchführung eines Adhäsionsverfahrens – der Opferentschädigung während des Verfahrens.
→ …eine unangenehme Auswirkung auf das Privatleben und eine Vorverurteilung im Freundeskreis.
→ …durch eine umfassende Sichtung der Verfahrensakten.
→ …durch die Ausarbeitung einer für Ihren Fall maßgeschneiderten Verteidigungsstrategie.
→ …durch das Aufdecken von Widersprüchen in Zeugenaussagen.
Betrugsdelikte sind neben den Diebstahlsdelikten die häufigsten Vermögensdelikte. Aufgrund zunehmender Zahlen und immer höherer Schadenssummen hat die Justiz ein besonderes Bestrafungsinteresse. Mit viel Aufwand wird das Verfahren betrieben und versucht, es mit hohen Strafen abzuschließen.
Die Möglichkeiten, ins Blickfeld der Strafverfolgung zu geraten, sind vielfältig: Bei Ebay etwas verkauft und nach Bezahlung die Ware nicht verschickt? Mit einer nicht gedeckten EC Karte eingekauft? Viel bestellt, ohne die Rechnungen zu bezahlen? Einen Schaden bei der Versicherung gemeldet, obwohl es gar keiner ist? Manchmal genügen schon alltägliche Sachverhalte, um plötzlich eine polizeiliche Vorladung zu erhalten. Warenbetrug, Eingehungsbetrug, Versicherungsbetrug, Betrug im Internet, aber auch das Schwarzfahren (Erschleichen von Leistungen) und Sportwettbetrug sind nur einige der Betrugsdelikte. Jedes Delikt hat seine eigenen Feinheiten und eine Abgrenzung hängt teilweise von komplexen Faktoren und besonderen Umständen ab. Doch genau diese Umstände entscheiden zwischen Unschuld und Schuld, zwischen Geldstrafe und hoher Haftstrafe. Eine umfassende Überprüfung durch einen Fachmann sollte daher immer erfolgen!
Sämtliche Betrugsstraftaten werden mit Geldstrafe bis hin zu teilweise hohen Haftstrafen von zehn Jahren bestraft. In einer unangenehmen öffentlichen Hauptverhandlung wird vom Gericht in vielen Fällen aber nicht nur über eine Geld- oder Haftstrafe entschieden. Viele Opfer gehen gegen den Täter vor und stellen etwa einen Antrag auf Durchführung eines Adhäsionsverfahrens. Dieses rechtlich teilweise komplizierte Verfahren bewirkt, dass im Rahmen des Strafverfahrens dem Opfer bereits eine Entschädigung zugesprochen wird. Plötzlich muss man sich also nicht nur gegen den Strafvorwurf wehren, sondern auch gegen einen zusätzlichen Geldanspruch des Opfers. Doch auch wenn kein Adhäsionsantrag gestellt wird, wird das Strafverfahren oftmals als Grundlage für ein zivilrechtliches Verfahren auf Rückzahlung und Schadensersatz verwendet. Schnell kann es hier um hohe Beträge gehen.
Doch auch hiermit enden die Folgen nicht! Oftmals hat das Strafverfahren Auswirkung auf das Privatleben, zum Beispiel durch eine Vorverurteilung im Freundeskreis, und vor allem auch auf den beruflichen Werdegang. Viele Verfahren enden mit einer Vorstrafe des Täters, die in das polizeiliche Führungszeugnis eingetragen wird. Muss dies beim (zukünftigen) Arbeitgeber vorgelegt werden, steht dort ein Eintrag wegen einer Betrugsstraftat und viele berufliche Türen schließen sich sofort. Holen Sie sich deshalb frühzeitig fachkundige Hilfe eines Spezialisten an Ihre Seite, um unangenehme Folgen zu verhindern.
Sie haben eine Vorladung von der Polizei erhalten oder Ihnen wurde eine Anklage zugestellt? Vermeiden Sie Nachteile und holen Sie sich bereits so früh es geht Ihren Fachmann an Ihre Seite. Betrugsstraftaten können teilweise sehr komplex sein. Als Fachanwalt für Strafrecht sorge ich für Durchblick. Ich fordere die Akten an und spreche mit Ihnen die Akteninhalte durch, um dann eine individuelle und bestmögliche Verteidigungsstrategie für Ihren Fall auszuarbeiten. Denn bei Betrugsstraftaten gibt es oftmals viele erfolgsversprechende Verteidigungsmöglichkeiten und viele rechtliche Fragen zu klären, etwa die Frage der Täuschungsfähigkeit des Opfers oder auch das Nichtvorliegen Ihrer Täuschungsabsicht. Mit meinen mehr als 20 Jahren Berufserfahrung erkenne ich sofort die Schwachstellen in der Beweislage und beleuchte zum Beispiel die Zeugenaussagen ausführlich, um mögliche Widersprüche aufzudecken. Mit einer maßgeschneiderten Verteidigung schütze ich Sie vor weitreichenden rechtlichen Folgen und zeige Ihnen – sofern geeignet – mögliche Perspektiven wie die Schadenswiedergutmachung auf, die das Verfahren ganz beenden oder die Strafe erheblich mindern können.
Nehmen Sie diesen Kampf nicht allein auf. Rufen Sie mich gern an, ich stehe an Ihrer Seite und kämpfe für Sie!