Kompetenz
Als Fachanwalt für Strafrecht bin ich Spezialist mit besonderem Fachwissen im Bereich des Strafrechts.
Als Fachanwalt für Strafrecht bin ich Spezialist mit besonderem Fachwissen im Bereich des Strafrechts.
Mit mehr als 6000 durchgeführten Verfahren bundesweit in über 20 Jahren als Anwalt verfüge ich über ein besonderes juristisches Know-How.
Ich kämpfe für Sie! Denn Jeder hat das Recht auf eine individuelle und bestmögliche Verteidigung.
Durch mein Fachwissen kann ich für Sie die entscheidenden Stellschrauben beeinflussen und erreiche für Sie das optimale Verfahrensergebnis.
→ …mit Betäubungsmitteln in Berührung gekommen und Ihnen wird eine Straftat vorgeworfen?
→ …zur Beschuldigtenvernehmung vorgeladen worden?
→ …bereits von der Justiz angeklagt worden?
Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen! Schweigen Sie und kontaktieren Sie mich umgehend!
→ …eine hohe Geldstrafe und Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.
→ …in schweren Fällen mindestens 1 Jahr bis zu 15 Jahren Haft.
→ …große private und berufliche Nachteile.
→ …durch mein Expertenwissen das Strafmaß maßgeblich zu beeinflussen.
→ …aufgrund meiner 20 Jahre Berufserfahrung und über 6.000 durchgeführte Verfahren das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
→ …indem ich unzulässige Beweise von der Verwertung ausschließen lasse
Die Ansicht, dass Betäubungsmitteldelikte eher Bagatelldelikte sind, ist in der Bevölkerung immer noch weit verbreitet. Die Teil-Legalisierung bestimmter Drogen, die Freiwilligkeit des Konsums und eine Vergleichbarkeit mit Alkohol sind Punkte, die immer wieder angeführt werden und Verstöße zu vermeintlichen Kleindelikten abtun. Das Gesetz ist hier jedoch ganz anderer Meinung und schlägt mit harten Strafen zu. Bereits die umfassenden Tathandlungen – Besitz, Handel, Anbau, Einfuhr, Weitergabe und sonstige Beschaffung – zeigen die Null-Toleranz-Haltung des Gesetzes gegenüber Drogendelikten, denn keine andere Deliktsart wird in so vielen Varianten bestraft. Dies umfasst neben Drogen auch Medikamente. Sehr hohe Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, in besonderen schweren und umfassenden Fällen droht sogar mindestens ein Jahr bis zu 15 Jahren Haft, eine Geldstrafe ist nicht möglich. Die Grenzen zwischen den einzelnen Tatvarianten sind schmal und auch die regelmäßigen Änderungen in dem Bereich, etwa die Einführung des KCanG (Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis), sind von allerlei juristischen Feinheiten geprägt, die ein umfassenden strafrechtliches Fachwissen voraussetzen
Doch bei der strafrechtlichen Verurteilung hört das Gesetz nicht auf. Eine Verurteilung bei einem Betäubungsmitteldelikt kann immer zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis führen, auch ohne dass eine Verkehrsstraftat vorliegt oder unter Drogeneinfluss gefahren wurde. So ist der Führerschein schnell für sechs Monate bis zu fünf Jahren abgenommen und eine nervenaufreibende und kostspielige MPU (umgangssprachlich Idiotentest). Dies gilt es zu verhindern, da eine fehlende Fahrerlaubnis beruflich und privat schlimme Folgen haben kann. In den meisten Fällen führt die Verurteilung zudem zu einer Vorstrafe, die im polizeilichen Führungszeugnis eingetragen wird. Muss dies beim Arbeitgeber vorgelegt werden, kann es schnell unangenehm werden oder sogar zum Ausschluss aus dem Job führen. Bei einigen beruflichen Tätigkeiten erfolgt sogar eine automatische Meldung der Verurteilung durch das Gericht an den Arbeitgeber. Dies gilt es zu verhindern.
Doch bereits vor der Verurteilung gibt es oftmals Einschnitte im Privatleben. Gibt es einen Anfangsverdacht, so erwirkt die Staatsanwaltschaft oft einen Durchsuchungsbeschluss und dann steht die Polizei zur Durchsuchung der Wohnung vor der Tür, während die Nachbarn interessiert gucken und sich über die Polizeiwagen vor dem Haus wundern. Oft wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft im Rahmen der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) auch das Handy überwacht, SMS mitgelesen und nach Hinweisen gesucht. Hier gilt es, die Rechtmäßigkeit solcher Handlungen zu prüfen und sonst umgehend zu unterbinden. Gerade in diesem Bereich lohnt sich eine professionelle Verteidigung. Oft sind die Beweise nicht ausreichend oder nicht verwertbar.
Haben Sie eine Vorladung von der Polizei oder eine Anklage erhalten? Wurden Sie von der Polizei angehalten? Hat man bei einer Durchsuchung Betäubungsmittel bei Ihnen gefunden? Holen Sie sich einen Fachmann an Ihre Seite, der die entscheidenden Kunstgriffe kennt. Als Fachanwalt für Strafrecht verfüge ich über weit überdurchschnittliches Wissen in allen strafrechtlichen Fragen. Kombiniert mit mehr als 20 Jahren Erfahrung als Strafverteidiger kann ich so bei allen Aspekten und an allen Fronten mit dem nötigen Fachwissen für Sie kämpfen und Ihr Verfahren so in die richtigen Bahnen lenken. Ich übernehme für Sie das Ruder und vertrete Ihre Interessen, um so das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen. Meine besondere Erfahrung garantiert Ihnen auch, dass ich eine speziell für Ihr Verfahren geeignete und zielorientierte Verteidigungsstrategie ausarbeite anstatt Ihre Lage durch unpassende Einlassungen und schlechte Beratung zu verschlimmern.
Gerade bei Betäubungsmitteldelikten kommt es auf viele Feinheiten an: Welche Drogen wurden gefunden, in welcher Menge, mit welchem Wirkstoffgehalt und unter welchen Umständen? Als Fachanwalt für Strafrecht habe ich umfassende Kenntnisse im Umgang mit Sachverständigengutachten, ihrer Auswertung und dem Umgang mit Gutachtern im Falle einer Zeugenvernehmung. Oftmals können hier durch das Aufdecken von pauschalen Aussagen und Ungenauigkeiten massive Folgen abgewandt und das Strafmaß maßgeblich beeinflusst werden. Auch kann ich durch mein Fachwissen gezielt alternative Lösungsmöglichkeiten, wie etwa die Thematik „Therapie statt Strafe“, realistisch beurteilen und in geeigneten Fällen für die Verteidigung in Betracht ziehen.
Stellen Sie sich diesen Problemen nicht allein! Holen Sie sich einen Spezialisten an Ihre Seite und nehmen Sie so einen guten Einfluss auf das Verfahren.