Kompetenz
Als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht bin ich Spezialist mit besonderem Fachwissen im Bereich des Strafrechts und Verkehrsrechts.
Als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht bin ich Spezialist mit besonderem Fachwissen im Bereich des Strafrechts und Verkehrsrechts.
Mit mehr als 6000 durchgeführten Verfahren bundesweit in über 20 Jahren als Anwalt verfüge ich über ein besonderes juristisches Know-How.
Ich kämpfe für Sie! Denn Jeder hat das Recht auf eine individuelle und bestmögliche Verteidigung.
Durch mein Fachwissen kann ich für Sie die entscheidenden Stellschrauben beeinflussen und erreiche für Sie das optimale Verfahrensergebnis.
→ …von der Polizei beim Führen eines Fahrzeugs angetroffen worden, obwohl Sie keine Fahrerlaubnis haben?
→ …während eines Fahrverbots fahrend gesehen oder sogar geblitzt worden?
→ …von der Polizei aufgesucht worden, weil jemand Sie als Fahrer gemeldet hat?
→ …angeschrieben worden, weil Sie jemandem ein Fahrzeug überlassen haben, obwohl dieser keine Fahrerlaubnis hat?
Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen! Schweigen Sie und kontaktieren Sie mich umgehend!
→ …eine hohe Geldstrafe.
→ …eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr
→ …unter Umständen der Entzug des Führerscheins für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten..
→ …im schlimmsten Fall sogar die Wegnahme des geführten Fahrzeugs.
→ …indem ich Einsicht in die Verfahrensakte nehme.
→ …durch das Identifizieren möglicher Verfahrensfehler.
→ …indem ich unzulässige Beweise von der Verwertung ausschließen lasse.
Sie wurden von der Polizei angehalten, als Sie eigentlich nicht fahren durften? Sie haben ein Auto geführt, obwohl Sie die erforderliche Fahrerlaubnis nicht haben? Während eines Fahrverbots mit dem Auto unterwegs gewesen und dabei vielleicht sogar noch geblitzt worden? Oder haben Sie jemandem Ihr Fahrzeug überlassen und wussten nicht, dass dieser gerade oder gar keine Fahrerlaubnis hat? Anders als beim Fahren ohne Führerschein – also der Karte im Portmonee – ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Straftat nach § 21 StVG. Denn hier hat der Fahrer (derzeit) keine Berechtigung, am Straßenverkehr teilzunehmen, entweder weil er ein Fahrverbot abzusitzen hat, ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder er vielleicht noch nie eine Fahrerlaubnis hatte. Nicht selten kommen direkt zwei unangenehme Briefe – für den Fahrer und den Halter. Denn auch, wer jemandem ein Fahrzeug lässt, ohne zu prüfen, ob dieser eine Fahrerlaubnis hat, macht sich strafbar. Besonders relevant kann dies auch für Unternehmen mit großem Fuhrpark sein. Auf einmal finden Sie ein polizeiliches Vorladungsschreiben in Ihrer Post. Der Schock ist groß. Doch bewahren Sie Ruhe, jedes Wort kann und wird gegen Sie verwendet werden. Sagen Sie nichts und holen Sie sich professionelle Hilfe an Ihre Seite!
Fahren ohne Fahrerlaubnis wird häufig in der Bevölkerung als nicht so schlimm bewertet und als Kavaliersdelikt angesehen. Doch dies entspricht nicht der Realität. Die Justiz ermittelt mit viel Nachdruck in solchen Fällen, auch die Bußgeldstellen haben ein hohes Interesse daran, „Schwarzfahrer“ während eines Fahrverbots zu verfolgen. Und nicht nur den eigentlichen Fahrer trifft es, denn auch der Halter des Fahrzeugs oder der Fuhrparkverantwortliche in einem Unternehmen erhält immer ein eigenes Ermittlungsverfahren wegen des Überlassens des Fahrzeugs, obwohl er oftmals gar nichts dafür kann. Sowohl den Fahrer als auch den Halter droht eine hohe Geldstrafe oder sogar eine Haftstrafe bis zu einem Jahr. Doch nicht nur das: Es kann teilweise auch die Fahrerlaubnis entzogen werden oder im schlimmsten Fall sogar das Auto, mit welchem die Tat begangen wurde, von der Justiz eingezogen und versteigert werden.
Haben Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten oder wurden Sie von der Polizei angehalten? Dann handeln Sie auf keinen Fall voreilig und holen Sie sich Hilfe. Denn häufig führen vermeintlich entlastende Aussagen zu gefährlichen, belastenden Situationen. Gerade auch, wenn es um Fragen des internationalen Führerscheinrechts oder die Pflichten eines Halters geht, müssen eine Vielzahl von rechtlichen Aspekten geprüft werden. Der Versuch einer Erklärung ohne Kenntnis der Ermittlungsakte kann unangenehme Folgen haben. Als erfahrener Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht verbinde ich das Wissen aus beiden Rechtsgebieten und kann Ihnen so eine bestmögliche Betreuung in strafrechtlicher und verkehrsrechtlicher Sicht gewährleisten. Besonders wichtig können hierbei auch Zeugenaussagen, die Rechtmäßigkeit vorgelagerter Maßnahmen oder die Erkennbarkeit vom Fehlen der Fahrerlaubnis sein. Als spezialisierter Fachanwalt kann ich Ihr Verfahren in die richtige Richtung lenken.
Lassen Sie sich von mir als Ihren Fachmann unterstützen. Ich kämpfe für Sie und Ihren Führerschein! Rufen Sie mich an, ich berate Sie sofort und noch am gleichen Tag – garantiert!