wird ihnen eine straftat im zusammenhang mit betäubungsmitteln vorgeworfen?

Als Fachanwalt für Strafrecht kämpfe ich für Sie und Ihre Rechte!
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Als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht bin ich Spezialist mit besonderem Fachwissen im Bereich des Strafrechts und Verkehrsrechts.

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Mit mehr als 6000 durchgeführten Verfahren bundesweit in über 20 Jahren als Anwalt verfüge ich über ein besonderes juristisches Know-How.

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Ich kämpfe für Sie! Denn Jeder hat das Recht auf eine individuelle und bestmögliche Verteidigung.

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Durch mein Fachwissen kann ich für Sie die entscheidenden Stellschrauben beeinflussen und erreiche für Sie das optimale Verfahrensergebnis.

fachanwalt dietmar cyrus

SIE SIND...

…mit Betäubungsmitteln in Berührung gekommen und Ihnen wird eine Straftat vorgeworfen?

…vom Zollamt zu einer Aussage aufgefordert worden?

…von der Polizei mit einer Hausdurchsuchung überrascht worden?

Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen! Schweigen Sie und kontaktieren Sie mich umgehend!

IHNEN DROHT...

…eine hohe Geldstrafe und Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.

…in schweren Fällen mindestens 1 Jahr bis zu 15 Jahren Haft.

…große private und berufliche Nachteile, auch im Hinblick auf den Führerschein.

ICH HELFE IHNEN...

…mit einem schnellen Termin und einer ausführlichen Beratung.

…durch mein Expertenwissen das Verfahren eingestellt zu bekommen oder für Sie einen Freispruch zu erzielen.

…aufgrund meiner fast 20 Jahre Berufserfahrung und über 6.000 durchgeführte Verfahren das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

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von der briefsendung zum strafverfahren

Die Digitalisierung macht auch vor dem Strafrecht nicht halt. Heutzutage ist es einfacher denn je, an Betäubungsmittel jeglicher Art zu kommen. Mit einem Klick ganz einfach im Internet bestellt, sicher verpackt ganz bequem nach Hause geliefert – und oftmals direkt vom Zoll abgefangen. Denn immer wieder kommt es auch innereuropäisch zu Stichproben oder anlassbezogenen Kontrollen von Briefsendungen, aus denen sich zahlreiche Strafverfahren wegen der Einfuhr von Betäubungsmittel (§ 29 BtMG) und teilweise auch Bannbruch (§ 372 AO) ergeben. Der Gesetzgeber geht weiterhin mit einer harten Null-Toleranz-Politik gegen Einfuhr, Besitz, Handeltreiben, Anbau und Weitergabe von Betäubungsmitteln jeglicher Art und jeglicher Menge vor. Dies kann auch zahlreiche Medikamente betreffen. Kein anderes Deliktsfeld wird in so vielen Varianten bestraft wie Drogendelikte. Und so kann ein vermeintlich kleiner Brief nicht nur sehr schnell sehr teuer werden, sondern auch ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Neben sehr hohen Geldstrafen kann es Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren geben, in besonderen Fällen sogar bis zu 15 Jahren. Die Grenzen zwischen den einzelnen Tatvarianten sind schmal und von allerlei juristischen Feinheiten geprägt, die ein umfassenden strafrechtliches Fachwissen voraussetzen.

bei einer möglichen strafe hört es nicht auf

Aber mit einer strafrechtlichen Verurteilung wäre die Angelegenheit oftmals nicht erledigt. Delikte, die Betäubungsmittel betreffen, können immer auch berufliche Folgen haben oder den Führerschein beeinflussen. Auch ohne Vorliegen einer Verkehrsstraftat ist es der Verwaltungsbehörde möglich, Maßnahmen gegen jemanden anzuordnen, wenn dieser in Berührung mit Betäubungsmitteln gekommen ist. Es kann zum Beispiel eine MPU (sogenannter Idiotentest) angeordnet werden oder die Fahrerlaubnis für 6 Monate bis zu fünf Jahren komplett entzogen werden. Während die MPU kostenintensiv und für den Betroffenen unangenehm ist, kann eine Entziehung der Fahrerlaubnis natürlich direkte berufliche und private Konsequenzen haben, wenn man auf den Führerschein angewiesen ist. Auch eine mögliche Eintragung einer entsprechenden Vorstrafe im polizeilichen Führungszeugnis kann zu Problemen führen. Muss dies beim Arbeitgeber vorgelegt werden, kann es schnell unangenehm werden oder sogar zum Jobverlust führen. Bei besonderen beruflichen Tätigkeitsfeldern meldet das Gericht eine Verurteilung auch automatisch an den Arbeitgeber. Folgen solcher Art sollten um jeden Preis verhindert werden.
Aber auch schon während des laufenden Verfahrens kann es drastische Eingriffe in das Berufs- und Privatleben geben. In einigen Fällen veranlasst die Polizei oder der Zoll einen Durchsuchungsbeschluss, um in der Wohnung oder am Arbeitsplatz des Sendungsempfängers nach möglichen weiteren Betäubungsmitteln zu suchen. Nicht nur neugierige Blicke der Nachbarn wegen des Polizeiwagens vor der Tür, auch das Gerede von Kollegen über die Polizisten am Arbeitsplatz führt zu unangenehmen Situationen. Das Verhindern solcher Maßnahmen und eine schnelle Hilfe im Notfall sind von höchster Bedeutung.

mit dem fachmann fachmann an der seite schnell und effektiv einfluss nehmen

Haben Sie einen Anhörungsbogen oder eine Vorladung vom Zoll oder der Polizei in Ihrem Briefkasten gefunden, die Ihnen vorwerfen, unerlaubt Betäubungsmittel durch Briefsendungen eingeführt und hierbei vielleicht auch noch Bannbruch gegangen zu haben? Oder stand die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss vor Ihrer Tür, weil Sie der Empfänger einer Briefsendung sind, in der Betäubungsmittel gefunden wurden? Dann ist der Schreck vermutlich erst einmal groß. Doch keine Panik: Holen Sie sich einen Fachmann an Ihre Seite, der die entscheidenden Stellschrauben kennt. Ob fehlgeleitete Briefsendung, ein falsch angegebener Empfänger, eine von Dritten ausgelöste Bestellung oder schlichtweg ein schlechter Scherz – Gründe, wieso der Zoll oder die Polizei auf Sie aufmerksam geworden sein kann, gibt es viele. Hierbei wird auch gern auf vermeintlich anonyme Packstationsadressen zurückgegriffen, die für Bestellungen verwendet wurden. Aber genauso viele Möglichkeiten, wie Sie ins Visier der Behörden geraten sind, gibt es auch, das Verfahren zu beeinflussen. Als Fachanwalt für Strafrecht habe ich ein weit überdurchschnittliches Fachwissen in allen strafrechtlichen Fragen. Mit fast 20 Jahren Berufungserfahrung als Strafverteidiger in über 6.000 Verfahren stehe ich an Ihrer Seite und kämpfe für Sie an allen Fronten. Sie brauchen nicht mit den Behörden kommunizieren und haben immer einen Ansprechpartner, der für alle Fragen jederzeit erreichbar ist. Bei Betäubungsmitteldelikten kommt es oft auf Feinheiten an. Mit meiner Berufserfahrung erarbeite ich die für Ihren Fall passende Strategie und übernehme für Sie das Ruder. Hierbei unterstütze ich Sie bundesweit an allen deutschen Gerichten und gegenüber allen Zollämtern. Denn eine gute Verteidigung ist nicht ortsabhängig.
Stellen Sie sich diesen Problemen nicht allein! Holen Sie sich einen Spezialisten an Ihre Seite.

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