sie sind betrunken escooter gefahren und wurden angehalten?

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht kämpfe ich für Sie und Ihren Führerschein!
Rufen Sie mich jetzt an und ich berate Sie noch am gleichen Tag. Garantiert!

kompetenz

Als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht bin ich Spezialist mit besonderem Fachwissen im Bereich des Strafrechts und Verkehrsrechts.

ERFahrung

Mit mehr als 6000 durchgeführten Verfahren bundesweit in über 20 Jahren als Anwalt verfüge ich über ein besonderes juristisches Know-How.

leidenschaft

Ich kämpfe für Sie! Denn Jeder hat das Recht auf eine individuelle und bestmögliche Verteidigung.

erfolg

Durch mein Fachwissen kann ich für Sie die entscheidenden Stellschrauben beeinflussen und erreiche für Sie das optimale Verfahrensergebnis.

fachanwalt dietmar cyrus

SIE SIND...

…in eine allgemeine Verkehrskontrolle geraten?

…von der Polizei aufgrund von „Schlangenlinien“ angehalten worden?

…von einem Augenzeugen gemeldet oder in einen Unfall verwickelt worden?

Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen! Schweigen Sie und kontaktieren Sie mich umgehend!

IHNEN DROHT...

…eine hohe Geldstrafe.

…unter Umständen sogar eine Haftstrafe.

…der Entzug der Fahrerlaubnis für einen Zeitraum von 6 Monaten bis 5 Jahren.

…im Anschluss eine kostspielige Wiedererteilung inklusive MPU („Idiotentest“).

ICH HELFE IHNEN...

…durch das Identifizieren möglicher Verfahrensfehler.

…indem ich unzulässige Beweise von der Verwertung ausschließe.

…indem ich Einsicht in die Verfahrensakte nehme und entlastende Tatsachen vortrage.

…indem ich in den meisten Fällen eine unangenehme mündliche Verhandlung verhindern kann.

§

unterschätzte gefahr für den führerschein

Sie sind nahezu überall zu finden und gerade nachts die rettende Alternative, um schnell und einfach nach Hause zu fahren: eScooter! Seit der flächendeckenden Einführung sind die wendigen Roller eine beliebte Variante der Fortbewegung geworden. Doch was wenige wissen: Auch ein eScooter zählt als Fahrzeug und entsprechend gelten die Promillegrenzen, die auch für Autos gelten. Sie sind von der Polizei wegen Ihres Fahrverhaltens oder gar „Schlangenlinien“ angehalten worden? Ein Augenzeuge hat Sie gemeldet oder Sie sind sogar in einen Unfall bei der Nutzung eines eScooter verwickelt worden? Der Schock ist für viele groß, wenn die Polizei einen anhält oder aufsucht. Meist folgt neben einer Atemalkoholkontrolle und einer Blutentnahme direkt der nächste Schreck: Der Führerschein wird beschlagnahmt. Doch jede Äußerung zu Ihrem Trink- und Fahrverhalten schadet Ihnen nur statt zu helfen, deswegen bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Verweigern Sie die Angaben und kontaktieren Sie umgehend einen erfahrenen Fachanwalt! Holen Sie sich  professionelle Hilfe an Ihre Seite und lassen Sie sich von mir über Ihre Rechte und die nun drohenden Folgen informieren.

folgenschwere fahrt

So einfach wie die Fahrt mit einem eScooter ist, so schwerwiegend können die Folgen bei einer Trunkenheitsfahrt sein. Die Strafen bei Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316 StGB) sind drastisch und gelten nicht nur bei der Fahrt mit dem Auto. Vielen nehmen an, dass eScooter nicht so gefährlich sind und entsprechend andere Regeln gelten. Dies ist aber unzutreffend. Die Justiz verfolgt Fahrten unter Alkoholeinfluss auf einem eScooter mit dem gleichen Nachdruck und es drohen die gleichen Sanktionen, ungeachtet ob mit dem Roller, dem eScooter oder einem Auto. Neben einer erheblichen Geldstrafe oder sogar einer Haftstrafe droht immer auch der längere Verlust der Fahrerlaubnis: Es ist die Regel, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Gericht für einen Zeitraum von 6 Monaten bis zu 5 Jahren angeordnet wird. Für die sehr kostspielige Wiedererteilung steht dann vor allem auch noch das Thema MPU (Idiotentest) im Raum. Besonders einschneidend ist hierbei auch, dass bereits unmittelbar nach Fahrt der Führerschein eingezogen wird und für den Zeitraum der teilweise monatelangen Ermittlungen kein Fahrzeug mehr geführt werden darf. Nicht selten hat dies bedrohliche Auswirkungen für das Berufs- und Privatleben, welche es zu verhindern gilt. Mit einem erfahrenen Fachmann an Ihrer Seite können Sie das Verfahren beschleunigen.

ein spezialist an ihrer seite

Wurden Sie von der Polizei angehalten, haben Sie eine Vorladung oder einen Beschluss nach § 111a StPO erhalten oder müssen Sie sich wegen einer Trunkenheitsfahrt vor Gericht verantworten? Dann holen Sie sich jetzt Ihren Fachmann an Ihre Seite. Bei Trunkenheitsfahrten sind viele Besonderheiten zu berücksichtigen. Mit einer Vielzahl an Verteidigungsmöglichkeiten stehe ich Ihnen als erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht zur Seite. Ich erkenne Verfahrensfehler, wie zum Beispiel eine fehlende Belehrung oder eine unzulässige Blutentnahme, und sorge dafür, dass diese nicht verwertet werden dürfen.

Als Verteidiger erhalte ich Einsicht in die Verfahrensakte und damit auch in alle maßgeblichen Beweise wie das Blutentnahmegutachten und den polizeilichen Bericht. Dadurch können alle potenziellen Fehlerquellen überprüft werden. Durch mein Fachwissen aus dem Bereich des Verkehrsrechts und des Strafrechts erhalten Sie eine bestmögliche Betreuung und eine zielgerichtete Verteidigung, die Sie und Ihren Führerschein bestmöglich schützen soll. In den meisten Fällen kann durch anwaltliche Mitwirkung vor allem auch eine unangenehme mündliche Verhandlung mit Zuschauern vor Gericht verhindert und eine Beschleunigung des Verfahrens erreicht werden. Stellen Sie sich diesen Problemen nicht allein! Holen Sie sich einen Spezialisten an Ihre Seite.

MANDANTENSTIMMEN

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