Kompetenz
Als Fachanwalt für Strafrecht bin ich Spezialist mit besonderem Fachwissen im Bereich des Strafrechts.
Als Fachanwalt für Strafrecht bin ich Spezialist mit besonderem Fachwissen im Bereich des Strafrechts.
Mit mehr als 6000 durchgeführten Verfahren bundesweit in über 20 Jahren als Anwalt verfüge ich über ein besonderes juristisches Know-How.
Ich kämpfe für Sie! Denn Jeder hat das Recht auf eine individuelle und bestmögliche Verteidigung.
Durch mein Fachwissen kann ich für Sie die entscheidenden Stellschrauben beeinflussen und erreiche für Sie das optimale Verfahrensergebnis.
→ …von der Polizei vorgeladen worden?
→ …von der Polizei verhaftet worden oder eine Hausdurchsuchung fand statt?
→ …angeklagt worden und es soll eine Verhandlung stattfinden?
→ …eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
→ …in schweren Fällen eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu zehn Jahren.
→ …ein Eintrag im Führungszeugnis.
→ …indem ich die für Ihren Fall erfolgreichste Verteidigungsstrategie entwickle.
→ …durch meine 20-jährige Erfahrung als Strafverteidiger.
→ …durch mein umfassendes Expertenwissen als Fachanwalt für Strafrecht.
Diebstahlsdelikte wie Ladendiebstahl oder Einbruchsdiebstahl sind die am weitesten verbreiteten Vermögensdelikte, die das Strafrecht kennt. Die hohe Anzahl an Fällen und die teilweise enormen Schadensbeträge haben die Polizei aufrüsten lassen: Vielerorts gibt es Sondereinheiten zur Aufklärung von Einbrüchen, besonders in Großstädten wird die Polizei auch von privaten Sicherheitsdiensten (etwa Ladendetektiven) unterstützt. Dies zeigt: Diebstahlsdelikte werden mit großem Aufwand verfolgt – um das entsprechende Strafverfahren mit viel Nachdruck versucht, mit einer hohen Strafe abzuschließen.
Im Supermarkt keinen Korb zur Hand gehabt und deshalb die Ware einfach in die eigene Einkaufstasche gelegt? Am Arbeitsplatz einen Stift mitgenommen? Das Fahrzeug des besten Freundes ohne zu fragen ausgeliehen? In eine nicht verschlossene Wohnung eingestiegen? Es gibt unzählige Möglichkeiten, sich strafbar zu machen – oder eben auch nicht. Denn oftmals entscheiden kleine juristische Feinheiten zwischen straffreien Handlungen, einem Diebstahl oder gar einem besonders schweren Fall des Diebstahls und somit zwischen Unschuld und hohen Strafen. Die Grenzen sind fließend und durch unbedachte Äußerungen kann man schnell die Grenzen zu anderen Delikten überschreiten. So kann eine scheinbar entlastende Aussage eine Strafbarkeit wegen Hehlerei begründen oder aus einem Taschendiebstahl plötzlich ein noch höher bestrafter Raub werden. Während ein einfacher Diebstahl mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft wird, so wird ein besonders schwerer Fall des Diebstahls, etwa ein Wohnungseinbruch, immer mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
Doch hier enden die Folgen nicht. Oftmals hat das Strafverfahren Auswirkung auf das Privatleben, zum Beispiel durch eine Vorverurteilung im Freundeskreis, und auch auf den beruflichen Werdegang. Viele Verfahren enden mit einer Vorstrafe des Täters, die in das polizeiliche Führungszeugnis eingetragen wird. Muss dies beim (zukünftigen) Arbeitgeber vorgelegt werden, steht dort ein Eintrag wegen Diebstahls und viele berufliche Türen schließen sich hierdurch. Teilweise wird von der Polizei zur Auffindung von Diebesgut aber auch eine äußert unangenehme Wohnungsdurchsuchung oder Durchsuchung am Arbeitsplatz durchgeführt. Auch stehen der Polizei die Abnahme von Fingerabdrücken, DNA-Proben oder die Anfertigung von Fotografien mit Abspeicherung in der Datenbank als Ermittlungsinstrumente zur Verfügung.
Sie haben eine Vorladung von der Polizei erhalten? Sie wurde verhaftet oder eine Dursuchung fand bei Ihnen statt? Sie wurden angeklagt und es soll eine Verhandlung stattfinden? Holen Sie sich fachkundige Hilfe an Ihre Seite! Bei Diebstahlsdelikten gibt es sehr viele erfolgsversprechende Verteidigungsansätze. Ich schaue ich mir Ihren Fall an und finde die für Sie und Ihren Fall erfolgreichste Verteidigungsstrategie, basierend auf meinen Erfahrungen aus mehr als 15 Jahren Strafverteidigung. Als Fachanwalt für Strafrecht habe ich weit überdurchschnittliches Fachwissen in allen relevanten Strafrechtsfragen, kenne die aktuelle Rechtsprechung und verfüge zudem über besondere Kenntnisse im Bereich der Spurenkunde und Spurenauswertung. Als Fachmann an Ihrer Seite vertrete ich Sie bestmöglich und nutze meine besonderen Kenntnisse im Bereich der Zeugenvernehmung und Vernehmungstechnik, um Zeugenaussagen, etwa des mutmaßlichen Opfers oder eines Ladendetektivs, umfassend zu beleuchten und mögliche Widersprüche oder Erinnerungslücken aufzudecken. Durch eine maßgeschneiderte Verteidigung kann ich Sie vor weitreichenden rechtlichen Folgen schützen!
Kämpfen Sie diesen Kampf nicht allein. Rufen Sie mich gern an. Ich stehe als Spezialist an Ihrer Seite und kämpfe für Sie!